Was sind Nutzungsrechte?
Wenn ein Werk (ein Bild, eine Illustration) geschaffen wird, darf der Käufer es nur verwenden, wenn ihm sogenannte Nutzungsrechte eingeräumt werden. Denn mit dem Auftrag des Schaffens erwirbt der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch das Recht auf die Verwendung des Werks. Das geschaffene Werk gehört immer dem Urheber, also mir.
Mit Hilfe von Faktoren werden die einzelnen Rechte ausgerechnet (siehe Zahlen unten in Klammern) und zusammengezählt.
Nutzungsrechte bestehen aus
- Nutzungsart
- Nutzungszweck
- Nutzungsraum
- Nutzungsdauer
- Nutzungsumfang
Nutzungsart
- Einfache Nutzung: Ein Kunde/Auftraggeber kann das Werk auf eine bestimmte, im Vertrag festgeschriebene Art nutzen, aber der Illustrator darf weiteren Verwertern Nutzungsrechte einräumen (0.1).
- Ausschliessliche (exklusive) Nutzung: Der Kunde/Auftraggeber ist als Einziger nutzungsberechtigt (1).
Wichtig: Es wird entweder die einfache oder die ausschließliche Nutzung erteilt.
Nutzungszweck
Wofür wird das Werk genutzt? Wird es für 1 Printmedium (0.1) oder 2-4 (0.3) oder 5 oder mehr Printmedien (0.5) oder online (0.5) genutzt oder im Fernsehen (0.15) gezeigt oder ist es für eine Präsentation (0.1)?
Nutzungsraum
Der Kunde/Auftraggeber erwirbt das Recht, eine Illustration regional (0.1), national (0.2), im DACH-Raum (0.3), europaweit (0.5) oder weltweit (1) zu nutzen.
Nutzungsdauer
Der Kunde/Auftraggeber erwirbt das Recht, die Illustration für einen mehr oder weniger weit definierten Zeitraum zu nutzen. Nutzt er es einmalig bis 1 Jahr (0.1), bis zu 3 Jahre (0.3), bis zu 10 Jahre (0.5) oder unbegrenzt (1)?
Nutzungsumfang
Der Nutzungsumfang beschreibt, wie gross die Auflage oder Zielgruppe ist, für die das Werk genutzt wird. Ist es eine geringe (0.1), mittlere (0.2) oder hohe Auflage/Zielgruppe (0.5)?
Sonderfaktoren
Wenn der Kunde/Auftraggeber das Werk bearbeiten/verändern möchte (3-10) oder sämtliche Rechte (excl. Bearbeitungsrecht) für alle unbekannten und bekannten Medien, weltweit für unbegrenzte Zeit haben möchte (4).
KI Künstliche Intelligenz – AI Artificial Intelligence
Ich erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.
Es liegt auf der Hand, dass eine zeitlich, räumlich und zwecklich stark eingeschränkte Nutzung (z.B. «Magazin, Heft 4/2009, deutschsprachiger Raum») einen Kunden/Auftraggeber weniger kostet als der Erwerb globaler Nutzungsrechte («weltweit, für die Dauer der Urheberschaft, in allen bekannten und unbekannten Medien»).
Beispiel
Nehmen wir an, mein Arbeitsaufwand beträgt 7 Stunden (inkl. Sitzung und Fahrzeit), davon Kreativleistung 5 Stunden = 5 x 140 (mein Stundenansatz) = 700 CHF
Der Kunde benötigt diese Nutzungsrechte:
- Nutzungsart einfach: 0.1
- Nutzungszweck 3 Printmedien: 0.3
- Nutzungsraum DACH: 0.3
- Nutzungsdauer bis 1 Jahr: 0.1
- Nutzungsumfang klein: 0.1
Zusammengerechnet ergibt das den Faktor 0.9 (die Nutzungsrechte liegen also bei 90% der Kosten des Arbeitsaufwands)
700 CHF x 0.9 = 630 CHF
Nur schon die Nutzungsrechte alleine kosten den Kunden/Auftraggeber also 630 CHF. Bei mehreren Motiven werden die Nutzungsrechte pro Motiv gerechnet. Der Kunde/Auftraggeber bezahlt also zum Arbeitsaufwand CHF 980.- (7 Stunden im Beispiel oben) die Nutzungsrechte von 630.- CHF dazu.
Wichtig: Wenn ein Werk bereits vorhanden ist (z.B. in meinem Portfolio) und ein Käufer möchte dies kaufen, muss er nur noch die Nutzungsrechte bezahlen, nicht aber den Arbeitsaufwand. Der Arbeitsaufwand wird nur verrechnet, wenn das Werk aufgrund eines Auftrages neu erstellt wird.
Quellen: Illustratoren Organisation E.V. Berufsverband für Illustratoren und für Schweizer Illustratoren howthef.ch