Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Danja Krampikowski, Inhaberin von WACHtraum Illustration+Grafikdesign, und dem Auftraggeber. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages. Sie treten auch ohne ausdrückliche Auftragserteilung in Kraft, sofern die andere Partei Leistungen von Danja Krampikowski vorbehaltlos annimmt. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber selbst AGB verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bestimmungen abweichende Bestimmungen enthalten. Abweichungen von den vorliegenden AGB bedürfen der Schriftform.
Leistungen von Danja Krampikowski
Danja Krampikowski erbringt folgende Leistungen:
- Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
- Konzeption und Entwurf
- Detailgestaltung
- Realisation
- Lieferung
Urheberrecht und Nutzungsrecht
Die Urheberrechte an allen von Danja Krampikowski geschaffenen Werken (Illustrationen, Fotos, Bilder, Entwürfe, Skizzen, Konzepte, usw.) gehören grundsätzlich Danja Krampikowski. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
Der Auftraggeber ist ohne Einverständnis von Danja Krampikowski nicht berechtigt, Änderungen am Original oder der Reproduktion der betreffenden Werke, insbesondere an der Gestaltung oder an Details, vorzunehmen. Jede Nachahmung, auch von Teilen davon, ist unzulässig. Danja Krampikowski hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheberin in einer von ihr zu bestimmenden Form genannt zu werden.
Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von Danja Krampikowski geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vereinbarten liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Danja Krampikowski einzuholen und ein entsprechendes Honorar zu bezahlen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Die Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Danja Krampikowski. Danja Krampikowski ist berechtigt, vom Auftraggeber nicht genutzte Ideen anderweitig zu verwenden.
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann Danja Krampikowski ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Bei Haftungsansprüchen Dritter hält der Auftraggeber Danja Krampikowski schadlos. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
KI – Künstliche Intelligenz (AI Artifitial Intelligence)
All meine Werke habe ich ohne die Nutzung von KI-Werkzeugen erstellt. Ich habe das Urheberrecht an meinen publizierten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.
Honorar
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei. Hingegen ist die Anfertigung von Entwürfen kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das Honorar wird nach Massgabe der Aufwandcheckliste in einer schriftlichen Offerte in der Regel pauschal definiert. Die offerierten Preise sind 30 Tage gültig.
Werden Leistungen von Danja Krampikowski notwendig, die nicht in der Offerte enthalten sind (z.B. weil der Auftraggeber seine Vorgaben verändert hat), so ist dieser Mehraufwand zusätzlich zu vergüten. Solche Zusatzkosten kann Danja Krampikowski nur berechnen, wenn sie dem Auftraggeber zuvor mitgeteilt hat, dass die entsprechenden Leistungen nicht in der ursprünglichen Offerte enthalten sind.
Soweit über das Honorar keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, berechnet Danja Krampikowski CHF 140.- pro Arbeitsstunde, CHF 35.- pro angebrochene Viertelstunde.
Fälligkeit des Honorars
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Abnahme des Werkes fällig. Zahlungsfrist 10 Tage. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Danja Krampikowski Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
Bestellung von Fremdleistungen
Danja Krampikowski ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z.B. Druckereileistungen) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Illustratorin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Danja Krampikowski abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Danja Krampikowski im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Letzte Aktualisierung: Juni 2024