1868 verlangten die Zürcher Frauen anlässlich der kantonalen Verfassungsrevision erstmals das Frauenstimmrecht – vergebens.
Über 100 Jahre lang kämpften die Schweizer Frauen um Mitbestimmung. Und endlich, am 7. Februar 1971, kam der Erfolg: Die Schweizer Stimmbürger (ausschliesslich Männer) nahmen das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen mit 65,7 % Ja- zu 34,3 % Nein-Stimmen an.
Das waren 53 Jahre nach Deutschland, 52 Jahre nach Österreich, 27 Jahre nach Frankreich und 26 Jahre nach Italien! Einige Kantone, darunter Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Obwalden, Schwyz, St. Gallen, Thurgau und Uri, lehnten dieses nach wie vor ab. (Quelle: parlament.ch)
Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts in allen Kantonen vergingen noch weitere 20 Jahre: Am 27. November 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt. So führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer an der Landsgemeinde am 29. April 1990. (Quelle: wikipedia)
Liechtenstein war übrigens das letzte Land Europas, in dem Frauen am 1. Juli 1984 das Wahlrecht erhielten. (Quelle: wikipedia)